Title: Vergütung
Author: RegioHelden
Published: 19. Oktober 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# Informationen zur Vergütung

## von anwaltlichen Tätigkeiten

Nach unseren Erfahrungen **schreckt die Frage der Vergütung **der anwaltlichen Tätigkeit
zahlreiche Mandantinnen und Mandanten, die dringend auf Rechtsrat und rechtliche
Vertretung angewiesen sind, **ab, rechtzeitig** (oder überhaupt) **juristischen 
Beistand zu suchen**. Dies mag sicherlich auch mit zum Teil exzessiven Gebührenvereinbarungen
zusammenhängen, welche gelegentlich durch unsere Berufskollegen getroffen werden.

Wir rechnen unsere Tätigkeit in der Regel nach dem [Rechtsanwaltsvergütungsgesetz](http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwaltsverg%C3%BCtungsgesetz)
ab bzw. versuchen, durch eine erfolgreiche Rechtsvertretung das Kostenrisiko auf
die Gegenseite bzw. die Staatskasse zu verlagern. Im Rahmen Ihres Erstkontaktes 
zu unserer Kanzlei werden wir Sie **vollständig über die zu erwartenden Kosten **
sowie über die Möglichkeiten **aufklären**, ein eventuell bestehendes Kostenrisiko
zu begrenzen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir ohne Geltendmachung zusätzlicher
Gebühren in der Regel die **Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung** sowie
die Beibringung einer Kostendeckungszusage. Sollten Sie wirtschaftlich nicht in 
der Lage sein, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, werden wir Sie über die**
Möglichkeiten der [Beratungshilfe](http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe) 
bzw. der Gewährung von [Prozesskostenhilfe](http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe)**
informieren. Die diesbezüglichen Formulare stehen zum Download bereit.

![](https://www.rmk-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/sites/5491/2020/10/Anwalt_357797277-
1.jpg)

**Im Bereich des Strafrechts **besteht oft die Möglichkeit, den Beistand als **notwendigen
Verteidiger bzw. Verteidigerin **zunächst beiordnen zu lassen – dies gilt auch für
die Opfervertretung. Darüber hinaus arbeiten wir in geeigneten Fällen mit den verschiedenen
Opferhilfeorganisationen zusammen. Nur in Ausnahmefällen, in der Regel bei umfangreichen
Beratungsmandaten bzw. im Rahmen von Aufgabenstellungen, in denen die gesetzliche
Vergütung schlicht und einfach unzureichend ist, werden wir mit Ihnen über die Möglichkeit
sprechen, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Hierbei werden wir in der Regel **
nicht die durchaus üblichen Stundenhonorarvereinbarungen** beschließen, da diese
nach unserer Erfahrung für die betroffenen Mandantinnen und Mandanten nur schwer
durchschaubar und insbesondere nicht verifizierbar sind.

Sie haben Fragen zur Vergütung? Rufen Sie uns an: 
Tel.: [06431 – 91 67 0](https://www.rmk-rechtsanwaelte.de/verguetung/+49643191670?output_format=md)

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## Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Wir sind bemüht, einen **fairen Ausgleich** zwischen dem hier anfallenden **Kosten-
und Arbeitsaufwand **sowie dem Beratungsrisiko einerseits und den wirtschaftlichen
Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten andererseits zu finden. In jedem Fall
werden Kosten erst dann ausgelöst, wenn nach einer eingehenden Beratung zu den möglichen
Kosten der Rechtsvertretung eine Vollmacht erteilt wird. Hinsichtlich der gesetzlichen
Gebühren verweisen wir auf nachfolgende Übersicht: https://www.rvg-rechner.de/.

Weitere **Prozesskostenrechner finden Sie in der Internetrecherche** – fast jeder
Rechtsschutzversicherer oder Prozessfinanzierer bietet entsprechende Rechner an.**
Wir arbeiten** darüber hinaus **mit allen namhaften Prozessfinanzierern zusammen**
und können Sie, sofern sich die Rechtsangelegenheit für eine Prozessfinanzierung
eignet – was im Regelfall davon abhängt, dass gewisse Streitwertgrenzen überschritten
werden – auch hier umfassend beraten und gegebenenfalls eine Finanzierungsanfrage
stellen.

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## Kontakt

 [06431 – 91 67 0](https://www.rmk-rechtsanwaelte.de/verguetung/+49643191670?output_format=md)

[Zum Kontakt­formular](https://www.rmk-rechtsanwaelte.de/kontakt/?output_format=md#kontaktformular)

## Standort

Rees, Menges & Kollegen Rechtsanwälte GbR
Offheimer Weg 46 A65549 Limburg an der
Lahn

## Aus­zeich­nungen

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## Downloads

[Zeugenentschädigungs-Verzichtserklärung](https://www.rmk-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/sites/5491/2021/01/Zeugenentschaedigungs-Verzichtserklaerung.pdf?output_format=md)
| [Vollmacht](https://www.rmk-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/sites/5491/2021/01/Vollmacht.pdf?output_format=md)
| [Prozesskostenhilfeantrag](https://www.rmk-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/sites/5491/2024/12/Erklaerung-Verhaeltnisse-Prozess-oder-Verfahrenskostenhilfe.pdf)
| 
[Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht](https://www.rmk-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/sites/5491/2021/01/Entbindungserklaerung-von-der-aerztlichen-Schweigepflicht.pdf?output_format=md)
| [Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe](https://www.rmk-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/sites/5491/2021/01/Antrag-auf-Bewilligung-von-Beratungshilfe.pdf?output_format=md)