Informationen zur Vergütung

von anwaltlichen Tätigkeiten

Nach unseren Erfahrungen schreckt die Frage der Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit zahlreiche Mandantinnen und Mandanten, die dringend auf Rechtsrat und rechtliche Vertretung angewiesen sind, ab, rechtzeitig (oder überhaupt) juristischen Beistand zu suchen. Dies mag sicherlich auch mit zum Teil exzessiven Gebührenvereinbarungen zusammenhängen, welche gelegentlich durch unsere Berufskollegen getroffen werden.

Wir rechnen unsere Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab bzw. versuchen, durch eine erfolgreiche Rechtsvertretung das Kostenrisiko auf die Gegenseite bzw. die Staatskasse zu verlagern. Im Rahmen Ihres Erstkontaktes zu unserer Kanzlei werden wir Sie vollständig über die zu erwartenden Kosten sowie über die Möglichkeiten aufklären, ein eventuell bestehendes Kostenrisiko zu begrenzen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir ohne Geltendmachung zusätzlicher Gebühren in der Regel die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie die Beibringung einer Kostendeckungszusage. Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen, werden wir Sie über die Möglichkeiten der Beratungshilfe bzw. der Gewährung von Prozesskostenhilfe informieren. Die diesbezüglichen Formulare stehen zum Download bereit.

Im Bereich des Strafrechts besteht oft die Möglichkeit, den Beistand als notwendigen Verteidiger bzw. Verteidigerin zunächst beiordnen zu lassen – dies gilt auch für die Opfervertretung. Darüber hinaus arbeiten wir in geeigneten Fällen mit den verschiedenen Opferhilfeorganisationen zusammen. Nur in Ausnahmefällen, in der Regel bei umfangreichen Beratungsmandaten bzw. im Rahmen von Aufgabenstellungen, in denen die gesetzliche Vergütung schlicht und einfach unzureichend ist, werden wir mit Ihnen über die Möglichkeit sprechen, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Hierbei werden wir in der Regel nicht die durchaus üblichen Stundenhonorarvereinbarungen beschließen, da diese nach unserer Erfahrung für die betroffenen Mandantinnen und Mandanten nur schwer durchschaubar und insbesondere nicht verifizierbar sind.

Sie haben Fragen zur Vergütung? Rufen Sie uns an:
Tel.: 06431 – 91 67 0



Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Wir sind bemüht, einen fairen Ausgleich zwischen dem hier anfallenden Kosten- und Arbeitsaufwand sowie dem Beratungsrisiko einerseits und den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten andererseits zu finden. In jedem Fall werden Kosten erst dann ausgelöst, wenn nach einer eingehenden Beratung zu den möglichen Kosten der Rechtsvertretung eine Vollmacht erteilt wird. Hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren verweisen wir auf nachfolgende Übersicht: https://www.rvg-rechner.de/.

Weitere Prozesskostenrechner finden Sie in der Internetrecherche – fast jeder Rechtsschutzversicherer oder Prozessfinanzierer bietet entsprechende Rechner an. Wir arbeiten darüber hinaus mit allen namhaften Prozessfinanzierern zusammen und können Sie, sofern sich die Rechtsangelegenheit für eine Prozessfinanzierung eignet – was im Regelfall davon abhängt, dass gewisse Streitwertgrenzen überschritten werden – auch hier umfassend beraten und gegebenenfalls eine Finanzierungsanfrage stellen.



Standort

Rees, Menges & Kollegen Rechtsanwälte GbR
Offheimer Weg 46A
65549 Limburg an der Lahn

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